Informationen zum Fach Sport

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nach den Vorschriften des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW zur Sicherheitsförderung im Schulsport (Nr. 1033 der Schriftenreihe Schule in NRW).

 

 

Allgemein gilt:

  • „Sportkleidung muss ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein“

  •  

    „In der Sporthalle sind Joggingschuhe und Schuhe für den Outdoorbereich nicht zulässig. (…) Grundsätzlich sind für den Sportspielunterricht universelle Schuhe, die den Füßen Halt geben und eine stoßdämpfende Sohlenkonstruktion haben, vollkommen ausreichend. (…) Auf jeden Fall ist – vor allem in der Halle – das (Sport-)Spielen in Joggingschuhen zu verbieten. Zu untersagen ist auch das Spielen in Strümpfen und Gymnastikschuhen sowie das Barfußspielen.“

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    „Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben.“

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    „Schüler/innen, die eine Brille tragen, müssen beim Schulsport Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz.“

 

Organisatorisches zum Sport-/Schwimmunterricht:

  •     Am Sportunterricht nehmen grundsätzlich alle Schüler/innen teil. Eventuelle Einschränkungen (Asthma, Allergien, keine Teilnahme am Tauchen: 10m Strecke, 2m tief, usw.) werden durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Leichtere Erkrankungen (Schnupfen, usw.), die noch einen Schulbesuch ermöglichen, entbinden ggf. vom Schwimmen, jedoch nicht automatisch vom normalen Sportunterricht. Sollte das dennoch aus ärztlicher Sicht erforderlich sein, geben die Eltern dem Kind eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung mit.  Bei einer Krankheit/Verletzung, die die Teilnahme am Sport- und/oder Schwimmunterricht länger als 2 Wochen verbietet, ist ein ärztliches Attest notwendig.
    Alle ärztlichen Attests sind abzugeben. Dauerattests müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres neu vorgelegt werden.
    Die Mädchen sind während ihrer monatlichen Regelblutung, vorausgesetzt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern wird vorgelegt, vom Schwimmen (nicht vom Sport!!!) befreit. Eine Befreiung vom Sport- und/oder Schwimmunterricht entbindet jedoch nicht von der Teilnahme am Unterricht!

  • Schüler/innen, die entschuldigt am Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, fahren mit ins Schwimmbad und verfolgen den Unterricht in Sportkleidung (kurze Hose und T-Shirt) von der Bank aus (Vorschrift des Schwimmbades!).

    Sollten die Schüler/innen ihre Sportsachen vergessene, wird ihnen von der Schule eine kurze Hose sowie ein Trikot zur Verfügung gestellt (die Sachen sind immer frisch gewaschen!).

  • Beim Sport schwitzt man sehr stark, deshalb wird die Sportkleidung nur während des Sportunterrichts getragen!

 

Sport in der Halle

  • Es müssen Hallenturnschuhe mit nicht abfärbender Sohle, die nur in der Halle getragen werden, angezogen werden (s.o.).

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    Kurze Hose und T-Shirt mit Rundhals ist als Sportkleidung vorgegeben.

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    Die Schüler begeben sich nach dem Umkleiden in die Halle und setzen sich im vorab mit dem /der Sportlehrer/in vereinbarten Bereich und erwarten den Unterrichtsbeginn.

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    Weichbodenmatten, Körbe, Kletterwände und Geräte bleiben unangetastet.

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    Der Geräteraum ist kein Spielraum. Er wird nur auf Anweisung des Lehrers betreten.

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    Lange Haare werden sorgfältig zusammengebunden!

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    Brillenträger/innen tragen eine sporttaugliche Brille oder Kontaktlinsen.

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    Es besteht keine Haftung für Wertgegenstände jeglicher Art!

 

Schwimmunterricht

  • Zuerst stellen die Schüler/innen ihre Schultaschen im Foyer der Aula ab.

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    Die Schüler/innen stellen sich auf dem Platz vor dem Haupteingang klassenweise auf.

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    Zum Schwimmunterricht im Gelo-Bad werden die Schüler/innen mit Schulbussen gefahren:
    Zeitplan:
    Unterrichtsbeginn und -ende sind immer in der Städtischen Realschule Geilenkirchen!!!
    1. + 2. Stunde:          7:50 Uhr       Abfahrt an der Haltestelle
                                                              (Treffpunkt: 7:45 Uhr vor der Aula)
                                        
    9:25 Uhr      Abfahrt am Schulzentrum
    3.+ 4. Stunde:            9:35 Uhr      Abfahrt an der Haltestelle
                                       11:10 Uhr      Abfahrt am Schulzentrum
    5. + 6. Stunde:         11:20 Uhr      Abfahrt an der Haltestelle
                                       12:55 Uhr      Abfahrt am Schulzentrum
    7. + 8. Stunde:         13:05 Uhr      Abfahrt an der Haltestelle
                                       14:40 Uhr      Abfahrt am Schulzentrum
    Am Endes des Unterrichtstages fahren die Busse so vor dem Schulzentrum ab, dass die Schüler/innen problemlos ihre Busse erreichen.

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    Die Schüler/innen stellen sich vor der Schwimmhalle auf, wo sie von dem Sportlehrer/der Sportlehrerin abgeholt werden.

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    Schwimmkleidung:
    + Jungen: feste, eng anliegende Schwimmhosen, Mädchen: einteiliger Badeanzug
    + ggf. Badelatschen
    + ggf. Chlorbrille (nur zum Schwimmen! Beim Tauchen mit Chlorbrille kann es zu Augenverletzungen kommen! Keine Tauchbrillen!)
    + Duschgel/Seife und Handtuch
    + Mütze (vor allem in der kalten Jahreszeit!)

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    Die Schüler/innen gehen nie ohne den Sportlehrer/die Sportlehrerin ins Schwimmbad oder gar ins Wasser!

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    Nach dem Schwimmen werden die Duschen benutzt, erst dann geht es in die Umkleidekabine.

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    Lange Haare werden sorgfältig zusammengebunden!

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    Es besteht keine Haftung für Wertgegenstände jeglicher Art!

 

Die o.g. Vorschriften dienen der Minderung des Unfallrisikos und damit der Sicherheit Ihrer Kinder. Daher ist ihre Beachtung Grundvoraussetzung für die Teilnahme der Kinder am Schulsport. Die Sportlehrer/innen sind gehalten, Kinder vom Sport-/Schwimmunterricht auszuschließen, falls gegen diese verstoßen wird.