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Anmeldung
Powerpoint Grundschul-Infoabend
Presse
Im Februar 2012 können die Schülerinnen und Schüler der jetzigen vierten Grundschulklassen angemeldet werden.
Unser Sekretariat und die Schulleitung nehmen in der Zeit vom 23.02.2012 bis zum 29.02.2012 die Anmeldungen entgegen.
Im Einzelnen gelten folgende Anmeldezeiten
für das Schuljahr 2012/2013 (bitte beachten Sie unsere erweiterten Anmeldezeiten)
| Montag |
13.02.2012 |
16.00 Uhr |
bis |
20.00 Uhr |
| Dienstag |
14.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Mittwoch |
15.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Donnerstag |
23.02.2012 |
16.00 Uhr |
bis |
20.00 Uhr |
Freitag |
24.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Samstag |
25.02.2012 |
08.00 Uhr |
bis |
12.00 Uhr |
Dienstag |
28.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Mittwoch |
29.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
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Bitte bringen Sie das letzte Zeugnis mit den Empfehlungen der Grundschule und das Familienbuch mit!
Am Tag der Anmeldung möchten wir mit Ihnen und Ihrem Kind ins Gespräch kommen.
Unsere Informationsschrift erhalten Sie
- durch die Grundschulen
- bei "Anruf" 02451-9829-0
- im Wortlaut ab hier:
Städtische Realschule
Geilenkirchen
mit bilingualem Bildungsgang

“Unsere Schule stellt sich vor”
November 2011
Die Städtische Realschule Geilenkirchen
mit bilingualem Bildungszweig,
wir über uns.
Unsere Schule ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule der Sekundarstufe I. Sie baut auf den Lern- und Sozialerfahrungen der Grundschule auf und führt die Schülerinnen und Schüler in einem sechsjährigen Bildungsgang zum Sekundarabschluss I - Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife; früher: Realschulabschluss).
Das Erreichen des Mittleren Schulabschlusses mit Qualifikations-vermerk berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des Berufskollegs.
Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule können ihren Bildungsweg sowohl in einer Berufsausbildung als auch in berufs- und studienbezogenen Bildungsgängen der Sekundarstufe II fortsetzen.
Unsere Schülerinnen und Schüler werden von 29 Lehrerinnen und Lehrern in 18 Klassen und 19 Kursen unterrichtet.
Seit dem Schuljahr 1991/92 bieten wir als einzige Schule im Kreis Heinsberg und in der Städteregion Aachen den Bilingualen Bildungsgang mit der Zielsprache Englisch an.
Die Realschule Geilenkirchen ist eine Halbtagsschule mit Offenem Ganztagsangebot (OGRS).
Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten an fünf Tagen (Montag bis Freitag) 28 bis 32 Wochenstunden Unterricht.
Erziehungs- und Bildungsauftrag
der Realschule
Die Realschule bietet den Schülerinnen und Schülern Anregungen und Hilfen auf dem Weg zur Mündigkeit.
Sie vermittelt grundlegende Befähigungen, die für eine selbst-bestimmte und verantwortungsbewusste Gestaltung des Lebens in einer demokratischen Gesellschaft wichtig sind.
Ziel des Unterrichts der Realschule ist
- die individuelle Entwicklung im Zusammenspiel mit sozialer Verantwortung zu fördern,
- zur Mitbestimmung und Mitverantwortung in einer demokratischen Gesellschaft zu befähigen,
- die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen,
- auf eine verantwortliche Tätigkeit in der Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten und die Vermittlung eines an ethischen Normen und Werten orientierten Urteilens und Handelns.
Lehren und Lernen in der Realschule sind dem Auftrag verpflichtet, personale und soziale Erziehung sowie fachliche Bildung in einem erziehenden Unterricht in Zusammenhang zu bringen.
Schwerpunkte
der Bildungs- und Erziehungsarbeit
Ein besonderer Schwerpunkt unseres, insbesondere des fächerüber-greifenden Unterrichts, ist das interkulturelle Lernen.
Das Unterrichtsangebot (z. B. Bilingualer Bildungszweig) und das Schulprogramm (siehe auch "Schulleben") sind darauf ausgerichtet, in Zusammenarbeit mit den Eltern bei den Schülerinnen und den Schülern Fähigkeiten und Fertigkeiten, Haltungen und Wertvorstellungen zu entwickeln und zu fördern, die ein tolerantes, gewaltfreies Miteinander in allen Gemeinschaften (Familie, Schule, Gemeinde, Staat, Völkerge-meinschaft) ermöglichen (Förderung der sozialen Kompetenz).
Dazu gehört auch die Erarbeitung von Verhaltensregeln und Arbeitstugenden (Ordnung, Pünktlichkeit, Fleiß etc.).
Immer dringender fordert die Gesellschaft von den künftigen Absolventen die Fähigkeit, ein Leben lang zu lernen. Wir fühlen uns dem Erziehungs- und Bildungsziel "Lernen lernen" ganz besonders verpflichtet.
Als drittes, sehr bedeutendes Erziehungs- und Bildungsziel streben wir die intensive Förderung der Medienkompetenz an (sachgerechter, kritischer Umgang mit allen Medien).
Streitschlichtung
Immer wieder kommt es unter Schülerinnen und Schülern zu Streitigkeiten: Anna "leiht" sich Lenas Stift und kann ihn anschließend nicht mehr finden; Maria schubst Johannes ständig gegen andere Kinder, damit er Ärger bekommt; Michael darf plötzlich nicht mehr mitspielen.
Diese Konflikte können oft von den Kindern alleine nicht gelöst werden.
Die Idee der Streitschlichtung an unserer Schule ist es, Schülerinnen und Schüler zu neutralen Vermittlerinnen und Vermittlern auszubilden. Sie helfen den "Streithähnen", eine für alle tragbare Lösung zu finden.
Die Schlichtungsteams arbeiten selbstständig und streng vertraulich. Weder Mitschüler noch Lehrkräfte erfahren, aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis ein Kind bei der Streitschlichtung war.
Die Vorteile für die Kinder:
- Die Lehrkräfte bleiben außen vor.
- Niemand wird bestraft.
- Die Schüler und Schlichter nehmen sich Zeit für das Problem.
- Es gibt klare Regeln, die von beiden Streitenden eingehalten werden müssen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
- Selbst gefundene Lösungen machen stolz.
Die Regeln sind einfach:
- Wir sind ehrlich
- Wir lassen einander ausreden.
- Wir beschimpfen uns nicht.
Wir plaudern nichts aus.
Der bilinguale Bildungszweig
Eine unserer Eingangsklassen wird bilingual unterrichtet, d. h. sie erhält in Klasse 5 und 6 statt vier Wochenstunden Englisch bis zu sieben Wochenstunden.
In der Mittel- und Oberstufe werden die Fächer Geschichte, Erdkunde und/oder Politik englischsprachig unterrichtet. Die in der Erprobungs-stufe erworbene Sprachkompetenz wird dadurch wesentlich erweitert.
Die Eltern können nach dem 4. Grundschuljahr bei der Anmeldung selbst entscheiden, ob ihr Kind in die bilinguale Klasse aufgenommen werden soll oder in eine Regelklasse. Das "Mehr" an Englisch in der bilingualen Klasse ermöglicht es, in den Klassen 5 und 6 eine Umgebung zu schaffen, in der Englisch immer wieder in Bildern, Spielen, kleinen Hörspielen und Aktivitäten der Kinder "präsent" ist.
„They are bilingual... That means they can say
the same things twice; but you can only under-
stand them once…”

Den Schülerinnen und Schülern der bilingualen Klassen werden besonders gute Möglichkeiten geboten, sich auf die sprachlichen Anforderungen vorzube-reiten, die durch ein Vereintes Europa und durch die zunehmende Inter-nationalisierung unserer Wirtschaft auf uns zukommen.
Eignung zum Besuch einer Realschule
Es ist nicht einfach, verlässliche Prognosen über den voraussichtlichen Schulerfolg eines Kindes zu erstellen.
Der Verlauf der vierjährigen Grundschulzeit gibt allerdings deutliche Hinweise und wichtige Entscheidungshilfen.
Von besonderer Bedeutung für den erfolgreichen Besuch unserer Schule sind neben zufriedenstellender Begabung auch die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin und des Schülers.
Sehr wichtig sind Arbeitsbereitschaft, Lernwille und eine relative Selbst-ständigkeit der Schülerin / des Schülers. Das sind Bereiche, die auch die Eltern sehr gut beobachten und realistisch beurteilen können. Bei mangelndem Fleiß und mäßiger Lernbereitschaft sind die Ziele unserer Schule kaum zu erreichen.
Wir halten es für sehr wichtig, die Empfehlung der Grundschule bei der Entscheidung über die künftige Schullaufbahn zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Wahl des bilingualen Bildungszweiges sollte sein, dass bereits in der Grundschule beim Kind Freude an der Sprache und Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Umgang mit Sprache zu beobachten sind. Wir empfehlen, vor dieser Entscheidung den Rat der Grundschullehrerinnen und -lehrer einzuholen.
Die Eltern übernehmen mit der Entscheidung über die zukünftige Schullaufbahn ihres Kindes eine sehr große Verantwortung, besonders dann, wenn ihre Entscheidung die Empfehlung der Grundschule nicht beachtet.
In einem Beratungsgespräch werden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind versuchen herauszufinden, wie der Besuch unserer Schule auch bei abweichender Empfehlung möglich ist.
Erprobungsstufe an der Realschule
Die Klassen 5 und 6 stellen als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit dar. Von Klasse 5 nach Klasse 6 gibt es also keine Versetzung.
Die Schülerinnen un Schüler gewöhnen sich während dieser beiden Jahre an die neue Umgebung, an das Fachlehrersystem mit einer Klassenlehrerin und/oder einem Klassenlehrer und an die Arbeitsweise der Realschule.
Der sorgfältigen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler dienen vierteljährlich stattfindende Beratungen aller in den Klassen 5 und 6 unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. Hierbei sollen gemeinsam mit den Grundschullehrerinnen und -lehrern Ursachen etwaiger Lern-schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten erkannt und in Zusam-menarbeit mit dem Elternhaus überwunden werden.
Ein Wechsel von der "bilingualen = zweisprachigen Klasse" in eine Regelklasse ist möglich, wenn die Klassenkonferenz dies zum Wohle der Schülerin / des Schülers für notwendig hält.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in den Klassen 5 und 6 an Ergänzungsstunden teil, um bei Bedarf an das Niveau der Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch herangeführt zu werden oder sich mit besonderen Problemen der Fächer zu be-schäftigen.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwächen (LRS) gefördert.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Verlauf der schulischen Ausbildung der Schülerin/des Schülers an der Realschule. Die Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt maximal drei Jahre.
Differenzierung in der Realschule
In der Klasse 6 wird als zweite Fremdsprache Französisch eingeführt. Die Note im Fach Französisch am Ende der Erprobungsstufe ist positiv versetzungswirksam, das heißt sie kann zum Ausgleich herangezogen werden.
Viele Schüler nutzen an unserer Schule die Chance, Französisch von der Klasse 6 bis einschließlich Klasse 10 zu lernen. Sie haben dann beim Übergang in die Sekundarstufe II eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Kollegschule mit gymnasialer Oberstufe die zweite Fremdsprache bereits abgedeckt. Schülerinnen und Schüler, die bei uns Französisch in Klasse 10 mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen haben, können in der Oberstufe mit nur einer Fremdsprache zum Abitur gelangen.
Schülerinnen und Schüler, die bei uns Französisch abgewählt haben, ist der Weg in die gymnasialen Oberstufe nicht verwehrt. Sie wählen in der Oberstufe eine zweite Fremdsprache und führen diese bis zum Abitur fort.
Vor der Wahl des schriftlichen Neigungsfaches an unserer Schule werden Eltern und Schüler ausführlich über die Möglichkeiten, die unsere Schule bietet, informiert und beraten.
Die Neigungsdifferenzierung sieht in den Klassen 7 bis 10 Schwerpunktbereiche vor, unter denen der Schüler entsprechend seiner Neigungen wählen kann.
An unserer Schule werden die Bereiche
- Fremdsprachen (Französisch),
- Naturwissenschaften ((Physik, Biologie oder Chemie),
- Kunst und
- Technik
angeboten.
Aus der jeweiligen Wahl erwächst das 4. Klassenarbeitsfach neben Deutsch, Englisch und Mathematik.
Trainingsraumprogramm
Ein sehr hoher Prozentsatz unserer Schülerinnen und Schüler kommt mit der festen Absicht zur Schule, etwas zu lernen. Allerdings gibt es in fast jeder Klasse Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht - aus welchen Gründen auch immer - stören.
Sie hindern damit die lernwilligen Schülerinnen und Schüler daran zu lernen und die Lehrerin bzw. den Lehrer daran, ungestört zu unterrichten.
Das Trainingsraumprogramm ist eine erfolgreich erprobte Methode, die Rechte der Lernwilligen durchzusetzen und die störenden Schülerinnen und Schüler zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.
Ein störungsfreier und damit effektiver Unterricht ist das Ziel.
Im Wesentlichen hat das Trainingsraumprogramm drei Regeln als Grundlage:
- Jeder muss immer die Rechte der anderen respektieren.
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Wenn alle Beteiligten sich immer an diese drei Regeln hielten, wäre sicherlich das Ziel des ungestörten Unterrichtes bereits erreicht. Da dies jedoch nicht selbstverständlich ist, beinhaltet das Trainingsraumprogramm die Möglichkeit, dass jeder Schüler, der gestört hat, im "Raum des eigenverantwortlichen Denkens" über seine Störungen nachdenkt und einen Rückkehrplan entwickelt. Unterstützt werden die entsendeten Schüler durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.
Das Trainingsraumprogramm hat einen festen, für alle zuverlässigen und durchschaubaren Ablauf:
- Nach dem Erhalt der "Gelben Karte" entscheiden die Schülerinnen und die Schüler, ob sie ihr Verhalten ändern oder
- in den Raum des eigenverantwortlichen Denkens gehen.
- Im Trainingsraum entwickeln sie, unterstützt durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, einen Rückkehrplan.
Nach vier Entsendungen erhalten die Eltern eine Benachrichtigung, nach sieben Entsendungen werden die Eltern zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Für alle Schülerinnen und Schüler steht das Prinzip der Eigenverant-wortlichkeit im Mittelpunkt.
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulabschluss)
Berechtigungen - berufliche Möglichkeiten
Unsere Schule vermittelt den Mittleren Schulabschluss (früher: Fachoberschulreife FOS-Reife). Dieser Schulabschluss eröffnet viele Möglichkeiten.
Unsere Schule vermittelt den Mittleren Schulabschluss (früher: Fachoberschulreife FOS-Reife). Dieser Schulabschluss eröffnet viele Möglichkeiten.
Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zum
- Eintritt in eine qualifizierte Lehre, die in Verbindung mit fachspezifischer Fortbildung berufliche Aufstiegsmöglichkeiten er-schließt.
- Eintritt in die Mittlere Beamtenlaufbahn sowie in verantwor-tungsvolle erzieherische und soziale Berufe.
- Besuch einer Kollegschule mit zum Beispiel 2-jähriger Höherer Handelsschule oder anderer Fachoberschulen. Der erfolgreiche Abschluss eines Weiterbildungskollegs ist oftmals Voraussetzung für den Eintritt in gehobene Berufe in Verwaltung, Handel, Gewerbe und Industrie.
- Besuch der Sekundarstufe II eines Gymnasiums, einer Gesamt-schule oder einer Kollegschule mit gymnasialer Oberstufe. Voraussetzung ist das Erreichen des Mittleren Schulabschlusses mit Qualifikationsvermerk (mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und den Fächern der Gruppe II - Erdkunde, Geschichte etc.).
Unsere Absolventen finden - und fanden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - immer gute Anstellungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Etwa 25% unserer Absolventen besuchen anschließend ein Gymnasium oder die gymnasiale Oberstufe einer Kollegschule und machen dort das Abitur.
Wir sind berechtigt, den Schülerinnen und Schülern, die den Mittleren Schulabschluss (die Fachoberschulreife) nicht erreicht haben, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erteilen.
Berufswahlvorbereitung
Ab Klasse 8 findet in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl statt.
Wir bieten an:
- Informationsabende für Eltern, Schülerinnen und Schüler
- Information der Schülerinnen und Schüler über Berufswahl- und Weiterbildungsmöglich-keiten
- Betriebserkundungen
- Schülerbetriebspraktika in Klasse 9
- Bewerbungsseminare
-

Beratungsstunden
Kompetenzcheck
Die Schülerinnen und Schüler erproben sich an Werkbänken, im Büro, im Haushalt.
Sie zeigen wie teamfähig sie sind, wie gut sie sich in der Gruppe organisieren können, durchlaufen ein Assessment Center und prüfen ihre Fähigkeiten in Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften etc. Im Anschluss an zwei "harte" Kompetenzcheck-Tage erhalten die Schülerinnen und Schüler konkrete Hinweise über ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Schulleben
Über unser Unterrichtsangebot hinaus bieten wir interessante Möglichkeiten, sich in das Schulleben einzubringen.
Der interkulturelle Gedanke wird durch den Schüleraustausch mit dem Collège Jules-Ferry in Quimperlé (Frankreich), der Partnerstadt von Geilenkirchen, seit vielen Jahren gepflegt.
Wochenendfahrten nach England bieten den Schülerinnen und Schülern der bilingualen Klassen Gelegenheit, ihre Sprachkenntnisse anzuwenden.
Offene Ganztagsrealschule
OGRS
Seit dem Schuljahr 2009/10 gibt es nun auch den offenen Ganztag an der Städtischen Realschule in Geilenkirchen unter der Trägerschaft der Malteser Werke gGmbH.
Offene Ganztagsrealschule in Geilenkirchen bedeutet:
- Verlässliche Betreuungszeiten montags bis donnerstags von 13.15 -16.30 Uhr, freitags von 13.15 -15.30 Uhr. Nach Absprache mit der Schule beginnt die Betreuung auch vor 13.15 Uhr.
- Flexible Abholzeiten um 15.30 Uhr oder um 16.30 Uhr; nach Absprache auch einmal wöchentlich um 13.15 Uhr, damit auch die privaten Freizeitaktivitäten bestehen bleiben können.
- Hausaufgabenbetreuung unter Beaufsichtigung unseres Betreuungspersonals.
- Attraktive Arbeitsgemeinschaften im Bereich Sport, Kreativität und Computer.
- Täglich gibt es eine Schulmahlzeit, die gemeinsam mit den Schülern und dem Betreuungs-personal eingenommen wird.
Tagesplan der OGRS:
- 13.15 -14.00 Uhr : gemeinsames Mittagessen
- 14.00 -15.30 Uhr : Lern -und Hausaufgabenzeit (verpflichtend)
- 15.30 -16.30 Uhr : pädagogische Angebote / Arbeitsgemein-schaften
Teilnehmer/ innen:
Die Teilnahme an der OGRS ist freiwillig. Die Anmeldung zur Teilnahme an der OGRS bindet für die Dauer eines Schuljahres. Eine Probezeit kann vor Vertragsabschluss eingerichtet werden. In den Ferien und an den Brücken-tagen findet keine Betreuung
Kosten:
Für ein Kind : 50,-€ im Monat; ermäßigt 25,-€/ Monat (Geschwisterkinder, Leistungsempfänger nach ALG II) zzgl. ca.2,60 € pro Mahlzeit
Koordinatorin OGRS:
Frau Kerstin Knickmeier –Soudani
Anmeldung
Im Februar 2012 können die Schülerinnen und Schüler der jetzigen vierten Grundschulklassen angemeldet werden.
Unser Sekretariat und die Schulleitung nehmen in der Zeit vom 23.02.2012 bis zum 29.02.2012 die Anmeldungen entgegen.
Im Einzelnen gelten folgende Anmeldezeiten
für das Schuljahr 2012/2013
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Donnerstag |
23.02.2012 |
16.00 Uhr |
bis |
20.00 Uhr |
Freitag |
24.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Samstag |
25.02.2012 |
08.00 Uhr |
bis |
12.00 Uhr |
Dienstag |
28.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
Mittwoch |
29.02.2012 |
14.00 Uhr |
bis |
16.00 Uhr |
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Bitte bringen Sie das letzte Zeugnis mit den Empfehlungen der Grundschule und das Familienbuch mit!
Am Tag der Anmeldung möchten wir mit Ihnen und Ihrem Kind ins Gespräch kommen.
Informationen
Ausführliche Informationen erhalten die Eltern und die Schülerinnen und die Schüler der vierten Grundschuljahre durch:
- diese Informationsschrift,
- einen Eltern-Informationsabend am Dienstag, dem 22.11.2011, um 19.30 Uhr,
- unseren Informationstag für Eltern und Schüler (am Samstag, dem 03.12.2011, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr) und unsere Homepage
www.realschule-geilenkirchen.de
Impressum
Informationsschrift der
Städt. Realschule Geilenkirchen
Gillesweg 1
52511 Geilenkirchen
Kontaktmöglichkeiten |
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Telefon |
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02451 / 9829 - 0 |
Fax |
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02451 / 98 29 30 |
eMail-Adressen |
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161019@schule.nrw.de
und
RSGK.Sekretariat@gmx.de |
Homepage |
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www.realschule-geilenkirchen.de |
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Bürozeiten |
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montags bis freitags
von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr |
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Ansprechpartner |
Schulleiter |
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J. Peter Pauli |
Realschulkonrektorin |
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Gerda Duesing |
2. Realschulkonrektor |
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Herbert Brandt |
Sekretariat |
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Frau Gaspers
Frau Heinen |
Hausmeister |
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Herr Baumeister |
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